Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verzögern/verhindern
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) verzögern / verhindern:
- Ein Gerichtsvollzieher kann auch direkt beim Termin zur Eidesstattlichen Versicherung auf die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verzichten. Dazu müssen Sie dem Gerichtsvollzieher glaubhaft machen, dass Sie die Forderungen um die es geht innerhalb von 6 Monaten begleichen können. Die erste Rate sollten Sie dem Gerichtsvollzieher hiebei bereits anbieten können und eine sinnvolle und realistische Ratenzahlung mit ihm vereinbaren. Dieses Angebot muss ein Gerichtsvollzieher jedoch nicht annehmen – es liegt in seinem Ermessen ob er Ihnen Ihre Absicht glaubt. Auch müssen Ihre Gläubiger mit diesem Angebot einverstanden sein.
Bieten Sie nur die Höhe von Raten an, die Sie auch tatsächlich aufbringen können. Nach 6 Monaten muss mindestens dreiviertel der Gesamtschuld beglichen worden sein, damit Sie weitere zwei Monate zur Schuldentilgung Aufschub erhalten können und die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nochmals auch um diesen Zeitraum verschoben wird.
- Hat ein Gläubiger mit dem Antrag auf Pfändung, den Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) auch gestellt, kann Sie der Gerichtsvollzieher direkt nach einer erfolglosen Pfändung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auffordern. In diesem Fall können und sollten Sie sich weigern diese abzugeben. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) sollte lücklos, wahrheitsgemäß und somit sehr sorgfältig erfolgen – nehmen Sie sich dafür die erforderliche Zeit. Falsche Angaben sind hierbei strafbar, sind diese auch fahrlässig und unter Zeitdruck geschehen. Der Gerichtsvollzieher wird Ihre Weigerung akzeptieren müssen und Ihnen einen neuen Termin innerhalb von zwei bis vier Wochen nennen.
- Der Gläubiger, der den Antrag auf Abgabe zur Eidesstattlichen Versicherung gestellt hat, kann diesen beim Amtsgericht ebenso zurückziehen. Damit ein Gläubiger zu diesem Schritt bereit ist, sollten Sie die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und dem Termin selbst dazu nutzen mit dem Gläubiger eine Einigung bezüglich der Schulden zu erwirken.
- Die Abgabe der Eidesstatlichen Versicherung kann sich auch aufgrund von Krankheit verschieben. Sie müssen dafür frühzeitig und rechtzeitig Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen (stellen Sie sicher, dass er Ihre Nachricht erhält!) und ein ärztliches Attest vorlegen. In krankheitsbedingten Fällen wird Ihnen ein neuer Termin zur Abgabe erteilt.
Es gibt somit Wege die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu verzögern oder sogar zunächst zu verhindern. Schuldner, die sich Ihrer Verantwortung partout nicht stellen möchten, verzögern die Vollstreckung durch rechtmässige Einsprüche gegen Mahnbescheide. Bevor ein Gläubiger in diesen Fällen einen vollstreckbaren Titel erhält, muss er somit durch weitere Instanzen seine Forderungen einklagen. Die Prozesse dauern zum Teil Jahre, sind jedoch für Schuldner letztendlich immer aussichtslos. Denn Schuldtitel verjähren erst nach 30 Jahren und Gläubiger möchten zu Recht Ihr Geld wieder erhalten. Somit sollten Sie als Schuldner Ihre persönliche Situation genau unter die Lupe nehmen und auch die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, bei dem die Schulden bereits nach 6 Jahren entfallen, für sich prüfen.
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Wenn die Forderung mutmaßlich nicht zu Recht besteht, kann und sollte man freilich gegen einen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einlegen und die Verhandlung beantragen. Und wenn es um Rückstände aus Heizkostennachforderungen geht, würde ich auf jeden Fall immer empfehlen, mit der Arge oder der Abteilung Armutsprävention vom Sozialamt wegen Kostenübernahme zu kucken und das auch mit dem Anwalt bzw. der Anwältin zu besprechen (erforderlichenfalls auch in Bezug auf sozialrechtliche Schritte, und ja, PKH ist eine großartige Erfindung) und auf jeden Fall auch mit dem Anwalt bzw. der Anwältin parallel wegen Vollstreckungsschutz zu kucken. Manche Leute haben auch schon finanzielle Hilfe bei heftigen Nachforderungen von entsprechenden Stiftungen bekommen.