Folgen – Kontopfändung
Folgen einer Kontopfändung – Geht bei Ihrer Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz Pfüb ein, friert die Bank umgehend Ihr gesamtes Konto ein. Ihr Konto ist mit sofortiger Wirkung gesperrt, der Bank ist es gesetzlich untersagt Geld an Sie auszuzahlen oder Zahlungen für Sie zu tätigen. Mit Eingang des Pfüb beginnt eine 14 Tägige Schutzfrist zu laufen, innerhalb die Bank das vorhandene Guthaben noch nicht an den Gläubiger überweist. Innerhalb dieser Frist ist ohne Ihr Eingreifen Ihr Geld sowohl für Auszahlungen, wie Überweisung gesperrt, wird jedoch noch nicht an die Gläubiger überführt. Dies ist der zeitliche Rahmen, den Ihnen der Gesetzgeber eingerichet hat, damit Sie handeln können. Handeln Sie nicht, wird nach dem Ablauf der 14 Tägigen Schutzfrist das vorhandene gesamte Guthaben an Ihre Gläubiger überführt. Ein für Sie und Ihre Familie möglicher Pfändungsschutzbetrag wird nicht berücksichtigt, wenn Sie nichts unternehmen!
Daueraufträge, Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt
Mit dem Eingang des Pfüb und falls Sie nicht handeln, wird die Bank Ihre Daueraufräge nicht mehr ausführen, auch keine anderen Überweisungen mehr tätigen geschweige denn Ihnen Auszahlungen von Bargeld ermöglichen.
Das ist kein böser Wille der Bank, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Pfüb bei der Bank eingegangen ist, worüber Sie die Bank in der Regel umgehend informieren wird, beginnt eine 14 tägige Schutzfrist für Sie zu laufen.
14 Tägige Schutzfrist
Innerhalb dieser Frist müssen Sie handeln, wenn Sie den Pfändungsschutzbetrag für sich und Ihre Familie sichern möchten. Dafür ist ein Antrag bei Gericht mit entsprechenden Nachweisen erforderlich, damit der Ihnen und Ihrer Familie zustehende Pfändungsschutzbetrag nicht an die Gläubiger überwiesen wird. Beantragen Sie den Pfändungsschutz nicht, wird Ihr gesamtes Einkommen an die Gläubiger überwiesen und Ihre Daueraufträge, wie z.B. auch für die Miete werden nicht ausgeführt. Werden Sie danach immer noch nicht aktiv wird bei Ihrem nächsten Geldeingang das gesamte Einkommen sofort an die Gläubiger überwiesen, ohne dass Ihnen wieder eine 14 tägige Schutzfrist zum Handeln eingeräumt wird.
Das überführte Geld an die Gläubiger ist weg
Haben Sie die Schutzfrist nicht für sich und Ihre Familie genutzt, um bei Gericht einen Pfändungsschutzbetrag zu beantragen, wird das vorhandene Guthaben bis zur Höhe der Forderung an den Gläubiger überführt. Dieses Geld ist für Sie unwiederbringlich weg, selbst wenn sich das Guthaben innerhalb der Pfändungsschutzgrenze bewegt hat und Sie Anspruch darauf gehabt hätten es zu behalten. Reagieren Sie weiterhin nicht, wird auch das nächste eingehende Einkommen an die Gläubiger überwiesen werden, bis die gesamte Forderung des Gläubigers, der eine Kontopfändung erwirkt hat, beglichen ist.
Bank kann Dispo, Kredite und das Konto kündigen
Kontopfändungen gehören nicht zu den liebsten Geschäften der Banken. Eine Bank darf für den Aufwand einer Kontopfändung, der für ein Geldinstitut erheblich ist, keine Gebühren erheben, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt und weiss spätestens bei Eingang des Pfüb auch um die desolate finanzielle Lage Ihres Kunden. Viele Geldinstitute reagieren somit bei einem eingehendem Pfüb mit einer sofortigen Kündigung des Dispositionskredites, der Kündigung von weiteren Krediten bis hin zur Kontokündigung. Dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Kreditinstitute als Kündigungsgrund ausdrücklich ausgewiesen.
Bank fordert Ausgleich der ausstehenden Beträge
Für Sie als Kunden bedeutet das, dass Sie ab sofort bestehende Sollsalden bei Ihrer Bank, oder laufende Darlehen umgehend ausgleichen müssen. Sollten Sie ein Darlehen für eine Immobilie laufen haben, kann auch dieses gekündigt werden. Ist die Bank im Grundbuch eingetragen, droht Ihnen sogar der Verlust des Eigenheimes. Ist Ihr Girokonto im Minus kann Ihnen die Bank selbst bei einem festgestellten Pfändungsschutz das eingehende Einkommen einbehalten, um das im Minus befindliche Konto auszugleichen. Überweisung werden ebenfalls nicht übernommen, solange das Konto im Minus ist.
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Hallo, Ich habe eine Frage.Wie kann es sein das mein Konto gepfändet ist ohne das ich eine Naricht bekommen habe wieso?Ich bekomme mein Geld nicht?Ich beziehe nur geld für meine Kinder ich selber habe ja keins.Mein Konto ist gefändet worden am 8.8. diesem Monats.Ich habe es erst von meiner Bank erfahren das mein Konto gepfändet worden ist. Und das schreiben dazu kam erst am 11.8. das kann doch nicht sein ?
MfG Sandra A.