Gebühren – Kontopfändung
Gebühren für die Kontopfändung: Sollte Ihnen Ihre Bank für die Kontopfändung selbst oder damit verbundene Dienstleistungen, wie Bearbeitung, Überwachung der Pfändungsmaßnahmen oder ähnliches, Gebühren berechnen, können Sie sich dagegen wehren.
Das Argument der Bank, dass die Bearbeitung einer Kontopfändung einen hochen Arbeitsaufwand darstellt, zählt nicht. Denn die Kontopfändung muss im Rahmen der gesetzlichen Pflicht der Bank erfüllt werden. D.h. eine Bank kann sich nicht aussuchen, ob Sie eine Kontopfändung annimmt und bearbeitet, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Kontopfändung ist eine gesetzliche Verpflichtung der Banken
Laut der Gerichtssprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei einer Kontopfändung nicht um eine Dienstleistung für den Kontoinhaber, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung, für die KEINE Gebühren verlangt werden dürfen.
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Hallo…. ich habe meiner Bank versucht klar zu machen, das sie zu Unrecht eine Gebühr für “sonderleistungen” von meinem Konto abgezogen hat. Ich hatte wegen 120 Euro eine halbstündige Kontosperre, wurde von meinem Bänker angerufen, der mich fragte ob er den Betrag gleich überweisen solle, damit müsse er dann nicht das Konto sperren. Selbstverständlich habe ich mein OK dazu gegeben. Bin dann eine STd später an meinen Kontoauszugsdrucker und musste feststellen, das mir meine Bank 50 Euro zusätlich angezogen hat, wegen sogenannter “sonderleistungen”. Nun versuch ich meinem Bänker klar zu machen, das dies nicht rechtens ist. Was er natürlich verneint und sich im Recht fühlt. Wie verhalte ich mich jetzt, muss ich irgendwelche Fristen einhalten ?
Lieben Gruß