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Gerichtsvollzieher

Aufgaben eines Gerichtsvollziehers: Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justizbehörden und hauptsächlich dafür zuständig die ausstehenden Geldforderungen von Gläubigern durchzusetzen. Dafür müssen richterliche Urteile oder notarielle Schuldanerkenntnisse im Vorfeld festgelegt worden sein. Ebenso sind Gerichtsvollzieher für die Zustellung von amtlichen Schriftstücken zuständig. Weniger bekannt ist, dass Gerichtsvollzieher auch Kinder aus Familien abholen können und diese dem anderen Elternteil übergeben, wenn die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist. Auch bei einer Zwangsräumung einer Wohnung kann ein Gerichtsvollzieher involviert sein.

Möglichkeiten eines Gerichtsvollzieher bei der Eintreibung von Geldforderungen

Ist es dem Gerichtsvollzieher bei seinem Besuch nicht möglich eine ausstehende Geldforderung einzutreiben, kann er mit Einverständnis des Gläubigers Ratenzahlungen vereinbaren und die Überwachung der eingehenden Raten überwachen. Besteht auf eine Begleichung der Forderung durch Raten keine Aussicht, kann der Gerichtsvollzieher Gegenstände aus der Wohnung pfänden oder Gegenstände auch mitnehmen. Dabei muss der Gerichtsvollzieher darauf achten, dass keine Gegenstände, die für das alltägliche Leben erforderlich sind, mitgenommen bzw. mit Pfandsiegel gekennzeichnet werden dürfen.


Das Pfandsiegel eines Gerichtsvollzieher wieder zu entfernen, bzw. den Gegenstand der mit einem Pfandsiegel versehen wurde zu verkaufen, ist übrigens strafbar!

Kein Vermögen vorhanden?

Ist kein Vermögen und keine Vermögensgegenstände bei dem Schuldner zu holen, kann der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers die Eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Zur Not auch mit Polizei

Als letztes Mittel steht dem Gerichtsvollzieher auch die Unterstützung der Polizei im Rahmen von Amtshilfe zur Durchsetzung seiner Aufgaben zur Verfügung. Ein sturer Schuldner kann unter gewissen Umständen mit dem Betreten seiner Wohnung auch ohne seine Zustimmung, einer Zwangsräumung aus seiner Wohnung (bei Räumungsklage aufgrund säumiger Mietzahlungen) bis hin zur Verhaftung (bei der Weigerung die eidesstattliche Versicherung abzugeben) rechnen.

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