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Kontoeröffnung mit eidesstattlicher Versicherung

Konteröffnung mit eidesstattlicher Versicherung ? Theoretisch haben die Banken eine Selbverpflichtung ausgesprochen jedem ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuräumen. Die Praxis zeigt jedoch häufig, dass sobald auf einem Konto eine Pfändung eingeht das Konto umgehend von der Bank gekündigt wird. Nach einer Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung müssen Sie exakt mit diesem Fall rechnen. Dem Gläubiger werden mit dem abgegebenen Vermögensverzeichnis Ihre Konten bekannt, die er umgehend zu pfänden versucht. Mit der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung wird auch ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes und somit recht zeitnah auch bei der Schufa einhergehen. Bei Neukunden bei einer Bank wird generell eine Schufaabfrage gemacht und bei negativer Schufa die Kontoeröffnung häufig verweigert.

Ein neues Konto bei einer neuen Bank

Wird vom Schuldner direkt nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ein neues Konto bei einer neuen Bank, in einem anderen Landkreis oder Ort eröffnet, steigen seine Aussichten weiterhin ein Bankkonto führen zu können. Die Chancen der Pfändungsversuche durch Inkassofirmen, die häufig zur Kündigung eines Kontos führen, sinken zudem erheblich. Dabei müssen Sie allerdings dringend beachten, dass Sie das Konto nur auf Guthabenbasis (ohne Dispo, ohne Überziehung) zu eröffnen, da Sie sich sonst nach der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung strafbar machen.

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One Response to Kontoeröffnung mit eidesstattlicher Versicherung

  1. Kontoeröffnung mit EV oder Pfändung? Ja die Selbstverpflichtung gibt es. Aber es gibt noch etwas mehr. Für einige Bundesländer, und zwar NRW, Bayern, Rheinland-Pfalz sowie alle neuen Bundesländer gibt es eine gesetzliche Regelung der betreffenden Länder, das Sparkassen ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen müssen.

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