Kontopfändung – Ehepaare
Kontopfändung bei Ehepaaren: Viele Ehepaare haben ein gemeinsames Girokonto auf dem sowohl das Einkommen des Ehemannes wie auch das Einkommen der Frau eingeht. Ebenso laufen alle Daueraufträge, Ausgaben wie Versicherungen, Kosten für die Lebensführung und sonstigen Zahlungen über dieses eine Konto. Sollte nun nur ein Partner in Zahlungsschwierigkeiten stecken, beispielsweise weil eine Anschaffung nur im Namen von einem Partner aufgenommen wurde, können sich bei Kontopfändungen Schwierigkeiten ergeben, falls nur ein Konto für beide Ehepartner geführt wird.
Zwei Konten führen
Dieses Dilemma lässt sich einfach umgehen, wenn bei drohenden Kontopfändungen oder bereits eingegangenen Kontopfändungen die Zahlungsgeschäfte der Ehepartner auf zwei Konten verteilt werden.
So wird sicher gestellt, dass der Ehepartner gegen den eine Kontopfändung vorliegt tatsächlich auch nur das gepfändet bekommt, was er selbst an Einkommen erwirtschaftet hat.
In Zweifelsfällen und falls es unklar ist, welches Einkommen in Folge auf welches Konto einzugehen hat, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Schuldenberatungsstelle.
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