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Kontopfändung – Sozialleistungen

Kontopfändung bei Sozialleistungen: Beziehen Sie als Schuldner Sozialleistungen und erwirkt ein Gläubiger eine Kontopfändung bei Ihrer Bank, gelten besondere Vorschriften, die Sie kennen sollten. Hier geniessen Sie als Schuldner besonderen Schutz, den Sie allerdings nur nutzen können, wenn er Ihnen bekannt ist, da auch hier Fristen greifen.

Besonderer Pfändungsschutz bei Kontopfändung von Sozialleistungen

Bei einem regulären Lohn oder Gehalt kann das Einkommen erst nach Antrag bis zu dem Pfändungsschutzbetrag vor Pfändung geschützt werden. Bis dieser Antrag nicht gestellt und entsschieden wurde, zahlt die Bank nicht aus. Sozialleistungen sind dagegen grundsätzlich die ersten 7 Tage nach Eingang unpfändbar und voll geschützt. Die Bank muss während der 7 Tage nach Eingang des Geldes, auch bei einem überzogenem Konto, die eingegangenen Sozialleistungen im vollem Umfang auszahlen.

Sozialleistungen bei Kontopfändung

Der besondere Schutz bei Kontopfändung gilt nur bei folgenden Sozialleistungen, die eine Lohnersatzfunktion haben:


  • Krankengeld
  • Grundsicherung (Sozialhilfe)
  • Arbeitslosengeld I und II
  • BaföG
  • Rente
  • Wohngeld
  • Erziehungsgeld
  • Pflegegeld

Bei Weigerung der Bank die Sozialleistungen auszuzahlen

Trotz des erwähnten Sachverhaltes kann es vorkommen, dass eine Bank bei einer eingehenden Kontopfändung zunächst Ihr Konto sperrt und Sie kein Geld am Automat abheben können. Nun heisst es schnell handeln!

Nehmen Sie in diesem Fall Ihre Bescheide, die Ihnen die eingehenden Sozialleistungen belegen, mit zu Bank und legen diese dort vor. Achten Sie hierbei auf die 7 Tages Frist nach Eingang des Geldes auf Ihrem Konto. Nach Vorlegen dieser Bescheide ist die Bank nach §55 Sozialgesetzbuch I verpflichtet Ihnen die eingegangenen Sozialleistungen in voller Höhe während der ersten 7 Tage nach Eingang des Geldes auszuzahlen. Auch falls Sie Ihr Konto überzogen haben. Weigert sich die Bank trotzdem, suchen Sie sich sofort mit dem Hinweis auf Ihre Situation Unterstützung bei einer Schuldenberatungsstelle.

7 Tages Frist ist abgelaufen

Ist die 7 Tages Frist nach Eingang der Sozialleistungen auf Ihrem Konto abgelaufen, haben Sie nochmals 7 Tage Zeit nach Eingang des Pfüb`s regulären Pfändungschutz zu beantragen. Diesen Pfändungsschutz beantragen Sie bei der Stelle, die den Pfüb veranlasst hat – er tritt auch bei Sozialleistungen nicht automatsich ein!

In diesem Fall müssen Sie allerdings damit rechnen, dass der Betrag den Sie dann noch von Ihren Sozialleistungen zur Auszahlung erhalten werden, sich anteilig aus dem Zeitraum bis zum nächsten Eingang Ihrer Sozialleistungen errechnet. Vereinfacht: Ist bereits der halbe Monat verstrichen, wird Ihnen nur noch die Hälfte Ihrer Sozialleistungen ausbezahlt werden und die andere Hälfte von der Bank an den Gläubiger abgeführt bzw. zur Ausgleichung des Dispositionskredites verwendet. Wenden Sie sich in diesen Fällen an eine Schuldenberatungsstelle in Ihrer Nähe, um Ihren Einzelfall vorzutragen – vielleicht kann doch noch ein Teil oder die Gesamtsumme der Sozialleistungen zurückgehalten werden.

Pfändungsschutz wirkt bei einmaligem Antrag

Beziehen Sie Sozialleistungen müssen Sie auch beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen, damit Ihre Sozialleistungen im Umfang der Pfändungsfreigrenzen auch nach Ablauf der 7 Tages Frist geschützt sind. Hierbei ist es ausreichend diesen Antrag einmalig zu stellen und Sie müssen nicht monatlich eine entsprechende Bearbeitung in die Wege leiten. Hat das Vollstreckungsgericht einmal den Pfändungsschutz für Ihre Sozialleistungen ausgesprochen gilt dieser auch für zukünftige Eingänge der Folgemonate bzw. für die Dauer der Pfändung.

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One Response to Kontopfändung – Sozialleistungen

  1. Okay. ich habe gerade eine Pfändung laufen. Mein Konto wurde direkt dicht gemacht. Ich bekomme Arbeitslosengeld. Meine Bank ist aber 200 km entfernt. und diese behauptet eine Automatenabhebung ist nicht möglich. Was kann ich tun??? denn das ist meines erachtens kein freies verfügen über das geld. ich war vorher auch minus. also bleibt mir eh schon weniger geld zur verfügung. von 800 euro nur noch 600. wegen dem minus.
    wäre super wauf schnelle antwort

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