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*Rechtliches, Fußnote, Schuldnerberatung, Rechtsberatung
Die Inhalte auf diesem Blogg ersetzen keineswegs eine Schuldnerberatung. Keine Rechtsberatung! Falls Sie zum Artikel oben weitere Fragen haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
Kosten – Gerichtsvollzieher
Kosten des Gerichtsvollziehers: Ein Gläubiger beauftragt einen Gerichtsvollzieher und die vom Gerichtsvollzieher erbrachte Dienstleistung kostet Geld. In der Zivilprozessordnung ist festgelegt, dass im Normalfall Sie als Schuldner diese Kosten zu tragen haben. Sie als Schuldner können entweder nicht oder weigern sich die dem Gläubiger zustehende Forderung zu begleichen, was den Gläubiger zu einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher führt. Alle mit der Zwangsvollstreckung verbunden Kosten, sind Kosten die letztendlich wieder bei Ihnen landen werden.
Gesetzliche Regelung der Kosten für einen Gerichtsvollzieher
Wie viel genau ein Gerichtsvollzieher für seinen Einsatz verlangen darf, ist gesetzlich festgelegt. Doch variieren diese Kosten von Einzelfall zu Einzelfall, abhängig von dem erforderlichen Einsatz des Gerichtsvollziehers. So kommen Sie z.B. für die Fahrtkosten des Gerichtsvollzieher zu Ihrer Wohnung auf. Je öfter der Gerichtsvollzieher Sie aufsuchen muss, je länger die Fahrtstrecke ist, umso mehr Kosten kommen auf Sie zu. Desto gilt es abzuwägen, ob es wirklich Sinn machen kann, dem Gerichtsvollzieher die Tür nicht aufzumachen.
Ein Gerichtsvollzieher kommt früher oder später in Ihre Wohnung
Sollte ein Gerichtsvollzieher zweimal erfolglos versuchen müssen, Sie zu einem vereinbarten Termin in der Wohnung anzutreffen, bzw. verweigern Sie ihm schlichtwegs den Zutritt, hat ein Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers die Möglichkeit durch eine richterliche Durchsuchungsanordnung sich Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. In diesen Fällen wird Ihre Wohnungstür auch ohne Ihre Zustimmung geöffnet werden und die daraus entstehenden Kosten (Schlüsseldienst etc.) sind von Ihnen zu tragen.
Gerichtsvollzieher teilt Ihnen Termin mit
Falls Sie bereits einen Termin von einem Gerichtsvollzieher erhalten haben, nutzen Sie diesen Wink mit dem Zaunpfeil, um sich Ihrerseits einen Termin bei der Schuldenberatung geben zu lassen. Sollten Sie auf den Termin bei der Schuldenberatung warten müssen, können Sie dem Gerichtsvollzieher bei seinem Besuch wenigstens Ihren Willen zu Ihrer Schuldenregulierung mitteilen.
Pfändung rechnet sich oftmals aufgrund der Kosten nicht
Denn sind Sie bei einem Besuch des Gerichtsvollziehers nicht in der Lage wenigstens einen Teil der Forderung zu begleichen oder Ratenzahlung anzubieten, wird der Gerichtsvollzieher Vermögensgegenstände aus Ihrer Wohnung pfänden. Doch unter Umständen kann nicht mal eine ehemals sehr teure Stereoanlage die ausstehende Forderung begleichen. Denn die Pfändung verursacht Kosten, dazu kommen die Kosten für den Transport, die Lagerung und die Versteigerung Ihrer Anlage. Rechnet man dazu den extremen Wertverlust dem manche Gegenstände unterworfen sind, kann eine Pfändung einen doppelten Verlust für einen Schuldner bedeuten. Zum einen ist er einen ehemals teuren Gegenstand los, zum anderen ändert sich an der Forderung des Gläubigers nicht wirklich viel.
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