P-Konto Schufa
P-Konto und Schufa: Im Juli 2010 wurden die neuen Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto wirksam. Jeder Bundesbürger hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit sich auf Antrag bei seinem Geldinstitut ein P-Konto einzurichten. Auf diesem Konto sind bis zur Pfändungschutzgrenze alle Eingänge gesichert, ohne dafür Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen. Für die Einrichtung eines P-Kontos ist nur der individuelle Nachweis der Lebenssituation bei der Bank erforderlich, um die individuelle Pfändungschutzgrenze zu ermitteln.
Pro Bürger ein P-Konto erlaubt
Da auf einem P-Konto automatisch und ohne weitere Schritte der Pfändungsbetrag vor einer Pfändung geschützt wird, ist pro Bürger nur ein P-Konto erlaubt. Den Banken ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich erlaubt die Informationen über beantragte, wie bereits bestehende P-Konten sowohl an die Schufa Holding AG zu melden wie sich auch Informationen über möglicherweise bereits bestehende P-Konten melden zu lassen.
Damit soll verhindert werden, dass sich Bürger mehrere P-Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten einrichten lassen und somit rechtswidrig mehrere Pfändungsschutzbeträge für sich in Anspruch nehmen.
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mein Kommentar zu den P-Konto ist nicht sehr gut zu Interpretieren …denn dieses P-Konto hat auch seine Kosten und manche Kreditinstitute erheben 15€ Gebühr im Monat für Leistungen die sonnst normale Gebüren erfordern, ein Schuldner der Harz 4 Empfänger ist hat mit diesen Kosten eine zusätzliche Mehrbelastung die nicht vertretbar ist . Das Beispiel bezieht sich auf ein Singlehaushalt, ist Nichtraucher, und auch kein Konsument von Alhohohl hat auch kein PKW als Belastung zu unterhalten Fazit…da frage ich mich wo diese kleine versteckte Abzocke der Bank noch hinführen soll wenn das Schule macht werden alle Ehrenämter der Beratungsstellen die Notlage nicht ganz ohne Aufwandentschädigung leisten…den das ist das große Schutzschild… genannt…”Aufwandentschädigung”ich hoffe das dieser Kommentar ordentlich an entsprechender Stelle auch mal besprochen wird und eine Prüfung zu der Thematik “P-Konto”durchgeführt wird ich hoffe das mein Kommentar zum Denken anregt.mit freundlichen Grüßen Becker