Prozeßkostenhilfe
Rechtsstreit und Prozeßkostenhilfe: Das gerichtliche Mahnverfahren wird von vielen Gläubiger dazu eingesetzt, um Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Erfolgt hierbei eine Widerspruch oder Einspruch sind Sie mitten in einem Rechtsstreit, der vor einem Amtsgericht geführt wird. Vorgeschrieben ist eine rechtsanwaltliche Vertretung in der Regel nur bei Zivilprozessen oder bei höheren Gerichten. Doch wenn eine Angelegenheit bereits vor dem Gericht landet ist eine Rechtsvertretung generell zu empfehlen!
Sollten Sie eine Rechtsvertretung in einem Rechtsstreit benötigen, bzw. möchten Sie selbst zu Ihrem Recht kommen, haben jedoch nicht das erforderliche Einkommen um zum einen einen Anwalt zu bemühen und zum anderen einen Prozess zu führen, bietet Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe an.
Die Zivilprozessordnung regelt, dass Bürger die Kosten für die Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat übernommen werden.
Wer Prozesskostenhilfe erhält:
Prozesskostenhilfe erhält wer aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Kosten einer Prozessführung ganz oder in Teilen nicht selbst tragen kann.
Bei einer Prozessführung werden Ihnen die Kosten des Anwalts und die Kosten des Gerichts ganz oder in Teilen erlassen. Ihr Vermögen wird daraufhin geprüft werden, ob dieses, falls zumutbar, für die Prozesskosten eingesetzt werden muss.
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe:
Der Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben, darf also nicht mutwillig geführt werden.
Kosten, die Sie tragen müssen:
Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei für den Prozess übernehmen. Somit hat eine bewilligte Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die Kosten, die ggf. dem Gegner zu erstatten sind.
Wann erhalten Sie Prozesskostenhilfe:
Bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird Ihre wirtschaftliche Situation überprüft. Es wird Ihr Einkommen ermittelt, welches für die Führungs eines Prozesses eingesetzt werden könnte. Liegt dieses Einkommen unter bestimmten Grenzen, wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt oder Sie müssen einen Teil der Prozesskosten selbst tragen. Im Zweifelsfall stellen Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe und lassen überprüfen ob Sie Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten haben. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht erfahren.
Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen:
Nehmen Sie Kontakt mit dem für den Prozess zuständigen Amtsgericht auf und stellen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Dem Antrag müssen Sie Nachweise über Ihre wirtschaftliche Situation beilegen.
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Seit Jahren weiß ich nicht, wie ich meine Schulden angehen soll, und nun erfahre ich, dass es so etwas wie Prozesskostenhilfe gibt?! Ja, für diese Information möchte ich mich tausendfach bedanken. Gott schütze den Verfasser dieses Artikels