Anerkannte Schuldenberatungsstellen
Der Begriff der anerkannten Schuldenberatungsstelle bedeutet, dass das Bundesland in dessen Bezirk die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, der Schuldenberatungsstelle erlaubt hat Schuldenberatung, auch in rechtlicher Hinsicht auszuüben und anzubieten. anerkannte Schuldnerberatungen
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