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Termin – Eidesstattliche Versicherung versäumt

Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung versäumt? Das Versäumen eines Termines zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann auf Antrag des Gläubigers Haft für Sie bedeuten. Der Gerichtsvollzieher wird bei entsprechend vorliegendem Antrag des Gläubigers Sie mit Hilfe der Polizei verhaften, mit dem Ziel Sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Für diese Möglichkeit, die dem Gläubiger eingeräumt wird um Auskünfte zu Ihren Vermögensverhältnissen zu bekommen, reicht bereits ein versäumter Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung! Sollten Sie sich nach der Verhaftung immer noch weigern die Eidesstattliche Versicherung abzugeben können Sie mit einer Haft bis zu 6 Monaten rechnen. Diese Haft mindert jedoch Ihre Schulden in keiner Weise, sie können Ihre Schulden nicht absitzen. Somit raten wir Ihnen dringend die Termine des Gerichtsvollzieher wahr zu nehmen ! Sind Sie erkrankt und können den Termin nicht wahrnehmen, sollten Sie frühzeitig mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen (stellen Sie sicher, dass er Ihre Nachricht auch erhält) und ein entsprechendes Attest vorlegen.

Falls Sie bereits einen Termin versäumt haben, müssen Sie unverzüglich die Eidesstattliche Versicherung nachreichen. Sind Sie sich bezüglich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unsicher, haben noch ungeklärte Fragen, Zweifel können Sie jederzeit den Gerichtsvollzieher diesbezüglich ansprechen. Auch die Schuldenberatungsstellen können Sie entsprechend informieren und beraten. Ebenso stehen Ihnen die Wege in die anwaltliche Beratung offen, die Sie in bestimmten wirtschaftlichen Situationen sogar kostenlos erhalten (Beratungshilfe, Beratungsschein).

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