Wann darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung
Wann darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung? Sie müssen den Titel, ein notarielles Schuldanerkenntnis bzw. die Vollstreckungsurkunde kennen.
Sie schulden einem Gläubiger Geld und der Gläubiger erwirkt diesbezüglich einen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder einen Titel vor Gericht. Ein Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis bzw. ein Titel ist eine gerichtliche Urkunde, die dem Gläubiger Ihre ausstehende Schuld bescheinigt und dem Gläubiger ermöglicht einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung zu beauftragen. Diese Urkunde wird Ihnen im Vorfeld entweder per Post zugeschickt werden oder der Gerichtsvollzieher bringt sie bei seinem ersten Besuch mit. Normalerweise werden Sie ebenfalls auf postalischem Wege im Vorfeld von dem Termin des Gerichtsvollziehers in Kenntnis gesetzt.
Nach zwei erfolglosen Versuchen kann eine richterliche Durchsuchung Ihrer Wohnung angeordnet werden
Rein rechtlich gesehen können Sie dem Gerichtsvollzieher bei diesem ersten Termin den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern. Dies ist in der Regel nicht sinnvoll, denn der Gerichtsvollzieher wird nur zweimal zu Ihnen kommen und hat danach die Möglichkeit sich den Zutritt zu Ihrer Wohnung per richterliche Durchsuchungsanordnung zu verschaffen. Die zusätzlichen Kosten für den Einsatz des Gerichtsvollziehers und die Öffnung der Wohnung werden Ihnen aufgebrummt und lassen Ihre Schuldenprobleme weiter wachsen.
Informieren Sie sich
Handeln Sie somit bereits beim ersten Termin des Gerichtsvollziehers, der Ihnen zugestellt wird und suchen Sie schnellstmöglich Unterstützung und Beratung bei einer Schuldenberatungsstelle. Sind Sie sich im Unklaren darüber was Sie dem Gerichtsvollzieher sagen müssen, welche Rechte und Pflichten Sie als Schuldner haben, können Sie Auskünfte bei Schuldenberatungsstellen oder auch bei Rechtspflegern der Amtsgerichte erhalten. Ist ein Termin des Gerichtsvollziehers aus Ihrer Sicht fragwürdig verlaufen, stehen Ihnen die gleichen Wege offen und ebenso haben Sie die Möglichkeit bei der Behörde, bei der der Gerichtsvollzieher arbeitet sich zu erkundigen.
Vorsicht vor unseriösen Inkassomitarbeitern:
Die erwähnten Möglichkeiten stehen nur einem Gerichtsvollzieher zur Verfügung. Gerichtsvollzieher müssen sich durch einen Dienstausweis ausweisen können. Lassen Sie sich diesen Ausweis unbedingt zeigen bevor Sie jemand den Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren. Es kommt vor, dass Mitarbeiter von Inkassobüros Sie in der Annahme lassen, die gleichen Rechte wie Gerichtsvollzieher zu haben. Dies ist nicht wahr. Einem Mitarbeiter eines Inkassobüros müssen Sie nicht den Zutritt zu Ihrer Wohnung ermöglichen!
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