Wann kommt der Gerichtsvollzieher
Wann kommt der Gerichtsvollzieher: Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt, haben Sie eine notarielle Schuldanerkenntnis unterschrieben bzw. liegen andere gerichtliche Urkunden bezüglich Ihrer Schulden vor, sind dies die Voraussetzungen dafür, dass ein Gerichtsvollzieher durch einen Gläubiger mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden kann.
Gerichtliche Urkunden ermöglichen die Beauftragung des Gerichtsvollziehers
Der Gläubiger kann bei Vorliegen dieser gerichtlichen Urkunden einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der ihm zustehnden Forderung beauftragen. Die daraus entstehenden Kosten muss der Gläubiger vorstrecken, bis Sie letztendlich von Ihnen beglichen werden müssen. Der Gerichtsvollzieher wird Sie in der Regel im Vorfeld über seinen Besuch informieren, kann jedoch auch unangekündigt vor der Tür stehen und die gerichtliche Urkunde erst jetzt vorzeigen.
Pfändung von Geld oder Vermögensgegenständen
Das Ziel des Besuch des Gerichtsvollzieher ist dabei die ausstehende Forderung des Gläubigers einzutreiben. Haben Sie kein Geld zur Begleichung der Forderung wird der Gerichtsvollzieher vorhandene und pfändbare Gegenstände einziehen. Kann die Schuld weiterhin nicht beglichen werden, kann dies bis zur Versteigerung Ihrer Vermögensgegenstände gehen. Sind keine Vermögensgegenstände vorhanden und können Sie die Forderung nicht begleichen, kann Sie der Gläubiger durch den Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung auffordern.
Der Gerichtsvollzieher wird kommen
Das nicht Öffnen der Tür bei einem angekündigtem Termin eines Gerichtsvollziehers wird Ihnen bereits als Zutrittsverweigerung ausgelegt. Nach zweimaligen Versuch hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit Amtshilfe bei der Polizei zu beantragen und sich gewaltsam Zutritt zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.
Vorsicht bei Aufforderung zur Eidesstattlichen Versicherung
Kommt der Gerichtsvollzieher allerdings um die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bei Ihnen einzuholen, sollten Sie diesen Termin besonders ernst nehmen. Denn bereits beim ersten unentschuldigten Fernbleiben zu diesem Termin, kann ein Gläubiger einen Antrag auf Erzwingungshaft stellen. Sie können durch Erzwingungshaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden.
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Keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher. Meine Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher: es sind ganz NORMALE MENSCHEN, mit denen man sich auch ganz NORMAL unterhalten kann. Merkt der Gerichtsvollzieher, dass man es ehrlich meint, mutiert er schnell zu einem freundlichen Beamten.