Was ist Inkasso
Was ist ein Inkassounternehmen: Inkassounternehmen sind Wirtschaftsbetriebe, die von Gläubigern beauftragt werden können, ausstehende Forderungen einzutreiben oder die Foderungen von Gläubigern aufkaufen, um sie dann als neuer Eigentümer der Forderung und in eigener Verantwortung einzutreiben. In beiden Fällen sind Inkassobetriebe grundsätzlich berechtigt statt dem Gläubiger Sie als Schuldner zu kontaktieren und die Forderungen bei Ihnen einzutreiben.
Arten von Inkassogeschäften
- Der Gläubiger verkauft seine Forderung an Sie an das Inkassounternehmen. In diesem Fall kann ein Inkassobüro die Abtretungserklärung bezüglich der Forderung des Gläubigers vorzeigen. Das Inkassobüro wird nun als neuer Eigentümer der Forderung die ausstehenden Gelder bei Ihnen eintreiben und tut dies in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Ein Inkassobetrieb zahlt dabei für die bestehende Forderung nur einen geringenTeilbetrag und erzielt durch die Eintreibung der vollen Forderung mit den erhobenen Gebühren und Kosten seinen Gewinn.
- Der Gläubiger beauftragt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung, bleibt jedoch nach wie vor der Eigentümer der Forderung.
Das Inkassobüro kann in diesem Fall die Vollmacht des Gläubigers zur Eintreibung der Forderungen vorzeigen und handelt im Auftrag des Gläubigers. In diesem Fall finanzieren sich die Inkassobetriebe durch die Gebühren und Kosten, die Ihnen zusätzlicher zur Forderung in Rechnung gestellt werden. Auch ist eine Provisionszahlung des Gläubigers an das Inkassounternehmen bei erfolgreicher Eintreibung der gesamten Forderung möglich.
Inkassobüros benötigen eine behördliche Erlaubnis
Inkassounternehmen treiben Schulden gewerblich ein und benötigen für die Eintreibung ausstehender Forderungen eine behördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von den zuständigen Amtsgerichten erteilt und kann bei Verstößen eines Inkassobüros gegen Gesetze oder Vorschriften auch wieder entzogen werden. Haben Sie an dem Auftreten von Inkassounternehmen berechtigte Zweifel oder kommen Ihnen die vielfältigen Kosten und Gebühren, die Inkassounternehmen Ihnen zusätzlich zur Forderung in Rechnung stellen möchten erhöht vor, sollten Sie sich beim zuständigen Amtsgericht beschweren.
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